Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma EDV-LEONARD, Inh. Mario Leonard, Teichweg 6, A-8071 Hausmannstätten

1 – Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Firma EDV-Leonard sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Allfällige anders lautende Bedingungen des Vertragspartners sind selbst dann nicht bindend, wenn EDV-Leonard ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam. Mit der Annahme der von EDV-Leonard gelieferten Waren oder Leistungen gelten diese Geschäftsbedingungen als vom Käufer akzeptiert.

2 – Vertragsabschluss
Angebote von EDV-Leonard sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Es steht EDV Leonard aber zu, Bestellungen innerhalb von 3 Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Folgen abzulehnen.

3 – Patent- und Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

4 – Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden sind sofort nach Empfang der Ware beim Transporteur und bei EDV-Leonard anzuzeigen. Sendungen an EDV-Leonard werden prinzipiell nur frei akzeptiert, bei unfreien Sendungen behält sich EDV-Leonard die Annahmeverweigerung vor.
Wird ein schriftlich bestätigter Liefertermin durch Verschulden von EDV-Leonard um mehr als 60 Tage überschritten, ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Lieferung sind ausgeschlossen.
Im Lieferumfang sind keine Einweisungen oder Einschulungen inkludiert. Einweisungen sind immer kostenpflichtig und werden bei Bedarf gerne durchgeführt. Dokumentation wird nach Wahl von EDV-Leonard in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Werden Eigenschaften bestellter Waren vom Hersteller abgeändert, oder ist eine spezielle Ware über längere Zeit vom Hersteller nicht lieferbar, ist EDV-Leonard berechtigt, ein technisch gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern.

5 – Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird getrennt in Rechnung gestellt. EDV-Leonard ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Erhöht sich dadurch der Rechnungsbetrag um mehr als 10% gegenüber dem Vertragspreis, hat der Käufer das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche zurückzutreten. Dieser Rücktrittsanspruch ist nicht gegeben, wenn die Preisänderung auf Kursänderungen ausländischer Währungen zurückzuführen ist.
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, ist EDV-Leonard berechtigt, zusätzlich zu den Mahnspesen Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer zu verrechnen. Eingehende Zahlungen können unabhängig von ihrer Widmungserklärung auch zur Abdeckung älterer Forderungen verwendet werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sämtliche von EDV-Leonard aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Käufer In Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, ist EDV-Leonard berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. EDV-Leonard ist für diesen Fall weiters ermächtigt, die Rückgabe noch nicht vollständig bezahlter Waren zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht EDV-Leonard zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von 25% des Fakturenwertes zu.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, bzw. allfällige Gegenforderungen mit dem Kaufpreis oder damit im Zusammenhang stehenden Forderungen von EDV-Leonard zu kompensieren. Ebenso ist der Käufer nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

6 – Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der damit zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von EDV-Leonard. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere im Falle von Vermietung, hat der Käufer (Mieter) für die ordnungsgemäße Wartung, Pflege und Instandhaltung der gelieferten Ware Sorge zu tragen.

Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegen-stände an Dritte tritt der Käufer bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung an Dritte erwachsenden Forderungen an EDV-Leonard ab und verpflichtet sich, einen auf die Abtretung der Forderung hinweisenden Vermerk in seinen Büchern anzubringen. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, den Drittschuldner über Aufforderung von EDV-Leonard von der erfolgten Abtretung zu informieren.

Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Ware in anderer Weise, etwa durch Verpfändung, oder Sicherungsübereignung zu verfügen. Im Falle des Verzugs ist EDV-Leonard berechtigt, die im Vorbehaltseigentum von EDV-Leonard stehende Ware unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises abzunehmen. Der Käufer gestattet EDV-Leonard oder den von ihr beauftragten Personen den Abtransport der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware und das Betreten seiner Räumlichkeiten. Wird der Kaufpreis nicht binnen 4 Wochen nach Rücknahme der Ware vom Käufer bezahlt, so ist EDV-Leonard berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen, die Vorbehaltswaren betreffen, hat der Käufer EDV-Leonard unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Kosten etwaiger Interventionen von EDV-Leonard gegenüber Vollstrekungsgläubigern gehen zu Lasten des Käufers.

7 – Gewährleistung und Haftung
EDV-Leonard gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs-, und Wartungsvorschriften der Hersteller und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter üblichen Bürobedingungen eingesetzt werden, die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten, ausgenommen Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. EDV-Leonard leistet jedoch keine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Ist die Mängelrüge berechtigt, steht es EDV-Leonard frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses von EDV-Leonard und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Die Gewährleistung umfasst sowohl das erforderliche Material als auch die aufgewendete Arbeitszeit. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die dem Käufer oder Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von der Gewährleistungspflicht ist EDV-Leonard ferner befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen wurden.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von EDV-Leonard in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Durchführung der Mängelbehebung hat der Käufer, sofern EDV-Leonard dies wünscht, die Ware in die Geschäftsräumlichkeiten von EDV-Leonard zurückzustellen. Der Hin- und Rücktransport der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
EDV-Leonard übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- oder Zinsenverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit von Ersatzteilen entstehen, ausgenommen Fälle mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Für Datenverluste bei Festplatten und anderen Speichermedien übernimmt EDV-Leonard ebenfalls keine Haftung.

8 – Export
Sämtliche von EDV-Leonard gelieferte Waren sind grundsätzlich zum Verbleib in Österreich bestimmt. Der Käufer verpflichtet sich hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Waren, die jeweils geltenden gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen der Republik Österreich einzuhalten.

9 – Softwareleistungen
Für alle Vereinbarungen betreffend Software-Leistungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations- und Programmierleistungen des Fachverbandes Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Bundeswirtschaftskammer.

10 – Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. Die Firma EDV-Leonard verpflichtet sich, diese Daten nur für eigene Zwecke zu verwenden.

11 – Schlußbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des für den Geschäftssitz der Firma EDV-Leonard sachlich zuständigen Gerichtes.

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Graz, im Jänner 2015

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